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Apothekerverband kündigt Sprechstundenbedarfsvereinbarungen: Kein akuter Handlungsbedarf für Praxen

Der Landesapothekerverband Niedersachsen e. V. (LAV) hat der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) aktuell mitgeteilt, dass er die Anlage 1 zum Arzneiversorgungsvertrag  mit Wirkung zum 31. Dezember 2025 mit den Krankenkassen gekündigt hat. In der Vereinbarung ist aber eine Friedenspflicht bis 6 Wochen nach der Kündigung, also bis mindestens 11.02.2026 vereinbart.

 

Dies betrifft die AOK- Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, den IKK-Landesverband Niedersachsen, die Landwirtschaftliche Krankenkasse Niedersachsen-Bremen, die Seekrankenkasse Hamburg (Primärkassenvertrag).

 

Der Hintergrund der Kündigung durch den LAV liegt in den seit Jahren stillstehenden Verhandlungen mit den Krankenkassen zu einer eigenen vertraglichen Vereinbarung zum Sprechstundenbedarf.

 

Die gekündigte Anlage 1 regelt die Abrechnung beziehungsweise die Abrechnungspreise zwischen Apotheken und Arztpraxen. Folglich ist sämtlicher apothekenpflichtiger Sprechstundenbedarf (SSB), der nicht über den Großhandel oder vom Hersteller direkt bezogen werden kann, von dieser Kündigung betroffen. Dies gilt auch für Impfstoffe, die - betreffend die Grippe Impfstoffe - je nach Saisondauer nach dem 11. Februar 2026 zu beziehen wären.

 

Zwischenzeitlich haben uns der LAV und die AOK Niedersachsen darüber informiert, dass die Verhandlungen zwischen den Verbänden der Gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen und dem Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. zum Vertrag über die Belieferung und Abrechnung des Sprechstundenbedarfs in Apotheken fortgeführt werden und die Friedenspflicht bis zum 31. März 2026 verlängert wird.

 

Die Belieferung und Abrechnung von Produkten des Sprechstundenbedarfs durch Apotheken ist also weiterhin möglich, auch wenn viele Apotheken in der letzten Wochen anderes signalisiert hatten. Sobald uns nähere Informationen zum Fortgang der Verhandlungen oder Abschluss einer neuen Vereinbarung vorliegen werden wir Sie zeitnah informieren!

 

Für die Mitglieder der KVN ändert sich im Bezug des Sprechstundenbedarfs ist bis Ende März 2026 nichts. Es besteht aktuell kein Handlungsbedarf.