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Hannover, 11. Februar 2026 - Aufgrund des bestehenden Lieferengpasses bzw. der festgestellten Nicht-Lieferfähigkeit des Arzneimittels Neosynephrin 10 % (Wirkstoff Phenylephrinhydrochlorid) wurde mit den Landesverbänden der Krankenkassen vereinbart, dass nach Rückfrage der Apotheken bei den Großhändlern, der befristete Import im Sprechstundenbedarf bis zum 31. Januar 2026 gestattet wird.
Aufgrund des weiterhin bestehenden Lieferengpasses bzw. der festgestellten Nicht-Lieferfähigkeit des Arzneimittels Neosynephrin 5 % (Wirkstoff Phenylephrinhydrochlorid) wurde mit den Landesverbänden der Krankenkassen vereinbart, dass nach Rückfrage der Apotheken bei den Großhändlern, die befristete Importmöglichkeit im Sprechstundenbedarf bis zum 31. Mai 2026 verlängert wird.