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Außerklinische Intensivpflege: Folgeverordnung im Rahmen einer Videosprechstunde

Die Folgeverordnung von außerklinischer Intensivpflege ist unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Videosprechstunde möglich. Hierfür passt der Bewertungsausschuss (BA) den EBM zum 1. Juli 2026 an.

 

Hintergrund ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Änderung der Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI-RL), die am 1. April in Kraft getreten ist.

 

Näheres zum EBM-Beschluss
Die Gebührenordnungsposition 37710 (Verordnung außerklinischer Intensivpflege unter Verwendung des Vordrucks nach Muster 62 Teil B und C) wird im obligaten Leistungsinhalt um den Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Paragraf 6 Absatz 1a der AKI-RL sowie Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte ergänzt. Zudem wird eine weitere Abrechnungsanmerkung bei Durchführung der Leistung im Rahmen einer Videosprechstunde aufgenommen.

 

Die Kosten für den postalischen Versand des Vordrucks nach Muster 62B und gegebenenfalls zusätzlich Muster 62C an den Patienten beziehungsweise die Bezugsperson können über die Kostenpauschale 40128 abgerechnet werden. Diese wird entsprechend erweitert.

 

Hinweis zur Veröffentlichung
Das Institut des Bewertungsausschusses veröffentlicht den Beschluss auf seiner Internetseite und im Deutschen Ärzteblatt.