KVNachrichten

Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (Verordnungseinschränkungen) - Donanemab
Mit Wirkung vom 21. August 2026, wurden in der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) im Bereich Antidementiva die Ausnahmeregelung in Nummer 10 um Donanemab erweitert und die Regelung in Nummer 10a um spezifische Regelungen zu Donanemab ergänzt.
Die Einleitung und Überwachung der Therapie mit monoklonalen Antikörpern zur Behandlung der Alzheimer-Krankheit ist auf Fachärzte für Neurologie und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie beschränkt, die in der Behandlung von Alzheimer-Erkrankungen erfahren sind und Möglichkeiten zur zeitnahen Durchführung einer MRT-Diagnostik haben.
Weitere Einzelheiten zur wirtschaftlichen Verordnung der monoklonalen Antikörper Lecanemab und Donanemab finden Sie in der Nummer 10a in der Anlage III AM-RL
Den vollständigen G-BA-Beschluss finden Sie hier