KVNachrichten

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Editorial

Vorstand 2025

Liebe Leserinnen und Leser,

 

die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben Ende September nach wochenlangen Verhandlungen zur Finanzierung der ambulanten Versorgung eine Einigung erzielt. Beide Seiten verständigten sich im Bewertungsausschuss auf eine Anhebung des Orientierungswertes und damit der Preise für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um 2,2 Prozent zum 1. Januar 2027. Er beträgt dann 13,0207 Cent.

 

Im Zuge der Finanzierungsverhandlungen wurden außerdem regionale Veränderungsraten der Morbidität und Demografie berechnet und vom Bewertungsausschuss für jede KV empfohlen. Die morbiditätsbedingte Veränderungsrate steigt in Niedersachsen um 0,8302 Prozent, die Demographierate um 0,1220 Prozent. In der Regel werden die Raten jeweils zur Hälfte berücksichtigt, was 0,475 Prozent ausmacht. In der Addition ergäbe sich für Niedersachsen ein Honorarplus von 2,6761 Prozent.

 

Eine höhere Honorarsteigerung wäre wünschenswert gewesen, war aber nicht möglich. Anders als bei Tarifverhandlungen von Gewerkschaften und Arbeitgebern ist das Verfahren für die Anpassung des Orientierungspunktwertes gesetzlich vorgegeben.

 

Das Ergebnis reicht aber bei Weitem nicht aus, um die Praxen in Niedersachsen verlässlich zu finanzieren. Beim Blick auf die Inflationsrate, also die Ausgaben für Personal, Geräte, Energie oder Miete, wissen alle Praxisinhaber, dass der Gürtel noch enger geschnallt werden muss. Die Inflationsrate liegt aktuell bei 3,3 Prozent.

 

Dazu kommt die Absurdität, dass die Politik darauf drängt, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mehr und mehr Fälle ambulant versorgen sollen. Andererseits nimmt sie den Praxen mit dem GKV-Spargesetz die finanzielle Grundlage. Die geringe Steigerung der Honorare für 2027 befeuert die finanzielle Abwärtsspirale für die ambulante Versorgung noch mehr. Das hat nicht nur Folgen für die Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, sondern auch für Patientinnen und Patienten. Arzt- und Psychotherapeutenpraxen werden Personal entlassen, Investitionen verschieben und ihr Terminangebot einschränken müssen, weil sie ihre Kosten im Blick behalten müssen.

 

Aktuell kommt ein weiteres Ärgernis hinzu. Zu den Änderungsanträgen der Regierungskoalition zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen die Regelungen zu den Hybrid-DRGs von 2024 geändert werden. Erst vor wenigen Jahren eingeführt, werden sie nun   wieder abgeschafft. Die politische Planlosigkeit ist kaum zu übersehen.

 

Der Honorarverteilungsmaßstab steht aktuell im Fokus intensiver Debatten mit der ärztlichen und psychotherapeutischen Selbstverwaltung in Niedersachsen. Hintergrund der Diskussionen sind vor allem die politischen Sparmaßnahmen der Bundesregierung.

 

Der Vertreterversammlung der KVN soll im November ein einnahmeorientierter HVM vorgelegt werden, der dann zum 1. Januar 2027 greift. Durch die Deckelung von Leistungen ab 2027 und drastische Honorareinbußen sehen wir uns gezwungen, das Leistungsangebot der Praxen strukturell über den HVM zu steuern. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung informieren.

 

Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der KVN

Thorsten Schmidt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVN

Nicole Löhr, Vorständin der KVN