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Humangenetik: Bewertungsausschuss passt EBM nach EBA-Beschluss an
Zum 1. Oktober wurde der Abschnitt 11.4 EBM für die in-vitro-diagnostischen Leistungen der Humangenetik überarbeitet, und die Bewertungen für humangenetische Untersuchungen wurden gekürzt. Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hatte dazu gegen die Stimmen der KBV einen umfassenden Beschluss festgesetzt.
Als Folge des EBA-Beschlusses waren ergänzende und redaktionelle Anpassungen im EBM erforderlich. Diese hat der Bewertungsausschuss (BA) jetzt beschlossen.
Die Änderungen im Einzelnen
GOP 11450 bei hereditärem Mamma- und Ovarialkarzinom
Mit der Anpassung des Abschnitts 11.4 EBM wird die genetische Untersuchung bei einem hereditären Mamma- und Ovarialkarzinom (HBOC) nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 11440 im Abschnitt 11.4.2 EBM abschließend vergütet. Um den Status quo im EBM zu erhalten, wird die GOP 11450 in den Abschnitt 11.4.2 EBM aufgenommen. Damit wird die Untersuchung auf eine oder mehrere konstitutionelle Mutationen(en) bei einem HBOC bei bekannter Mutation bei genetisch verwandten Personen und/oder aufgrund einer nachgewiesenen Mutation in Tumorgewebe vergütet. Bisher erfolgte die Vergütung nach der GOP 11518, die mit dem Inkrafttreten des EBA-Beschlusses in die GOP 11723 überführt wurde.
Weitere Änderungen
Des Weiteren erfolgt zur besseren Lesbarkeit eine Änderung in der Formulierung der Leistungslegende der GOP 11303 im Abschnitt 11.4.1 EBM sowie die entsprechende Anpassung der Kurzlegende im Anhang 3. Außerdem werden redaktionelle Korrekturen vorgenommen.
Hinweis zur Veröffentlichung
Das Institut des Bewertungsausschusses veröffentlicht den Beschluss auf seiner Internetseite und im Deutschen Ärzteblatt.