Arzneimittel

Betäubungsmittel
Hinweise zur Verordnung von Betäubungsmitteln
Betäubungsmittel (BtM) im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind die in den Anlagen I bis III zum BtMG aufgeführten Stoffe sowie Stoffgruppen und Zubereitungen. In der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) ist unter anderem geregelt, welche Ärzte welche BtM verschreiben dürfen, welche Höchstmengen zu beachten sind und wie die Dokumentation des BtM-Verkehrs zu erfolgen hat.
Um als Arzt Betäubungsmittel verschreiben zu können und BtM-Rezepte zu erhalten, ist die Anforderung einer personenbezogenen BtM-Nummer bei der Bundesopiumstelle des BfArM erforderlich.