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Änderung der Bereitschaftsdienstordnung
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat in ihrer Sitzung am 22. November 2025 folgenden Beschluss gefasst:
Die Bereitschaftsdienstordnung der KVN wird wie folgt geändert:
- 3 Abs. 6a wird wie folgt gefasst:
„An den Brückentagen zwischen einem Wochenende und einem gesetzlichen Feiertag oder einem gesetzlichen Feiertag und einem Wochenende sowie an den Werktagen zwischen dem 26. Dezember und dem Neujahrstag kann darüber hinaus auf freiwilliger Basis ein telemedizinischer Bereitschaftsdienst angeboten werden. Sofern darüber hinaus erforderlich, können Bereitschaftsdienstpraxen an diesen Tagen Bereitschaftsdienstsprechstunden anbieten. Die Dienstbesetzung der Bereitschaftsdienstpraxen erfolgt an diesen Tagen ebenfalls auf freiwilliger Basis. Die jeweiligen Öffnungszeiten orientieren sich am Bedarf vor Ort.“
- In §5a Abs. 3 wird Satz 2 gestrichen.
- Die vorstehenden Änderungen treten am 15. Dezember 2025 in Kraft.
Die vorstehende Änderung der Bereitschaftsdienstordnung der KVN wird hiermit ausgefertigt und bekannt gegeben.
Hannover, 22. November 2025
Dr. Eckart Lummert
Vorsitzender der Vertreterversammlung der KVN