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Heilmittelverordnung - Änderung der Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe (BVB)

Die Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe wird zum 1. Januar 2026 angepasst. Der ICD-10- Code „Z98.8“ wird als „Z98.88“ fortgeführt. Der ICD-Klartext bleibt unverändert: „Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischen Eingriffen“.

 

Hintergrund der geänderten Diagnoseliste ist eine Änderung der deutschen Version der ICD-10-Klassifikation, der bisherige Code „Z98.8“ wird weiter spezifiziert in:

  • „Z98.80 - Zustand nach herzchirurgischem Eingriff zur Korrektur und Palliation eines angeborenen Herzfehlers“ sowie
  • „Z98.88 - Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischen Eingriffen“.

KBV und GKV-Spitzenverband haben diese Spezifizierung in der Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe übernommen. Künftig wird „Z98.88“ als sekundärer ICD-10-Code gelistet, sofern ein postoperativer Zustand beschrieben wird.

 

Die aktualisierte Diagnoseliste finden Sie ab dem 1. Januar 2026 hier