KVNachrichten

Hinweise zur Verordnung häuslicher Krankenpflege
Wir möchten Ihnen zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege folgende Hinweise geben:
Quartalsweise Verordnungen
- Der Verordnungszeitraum ist nicht an den Zeitraum eines Quartals gebunden.
- Eine Verordnung kann daher auch über das Quartalsende hinaus ausgestellt werden (Beispiel: 1. Oktober 2025 bis 25. Januar 2026).
- Eine Entzerrung der Verordnungszeiträume kann gerade zum Quartalsende die Arbeitsbelastung in den Praxen reduzieren.
Dauer der Verordnung
- Bei der Erstverordnung soll ein Zeitraum von 14 Tagen nicht überschritten werden.
- Ist aus dem Zustand des Patienten erkennbar, dass der zunächst verordnete Zeitraum nicht ausreicht, ist eine Folgeverordnung auszustellen.
- Die Folgeverordnung kann auch für eine längere Dauer ausgestellt werden.
- Gerade bei chronischen Erkrankungen, die absehbar einen längeren Behandlungsbedarf benötigen, kann die Verordnung über einen längeren Zeitraum in Frage kommen.
- Eine Definition, was unter einer „längeren Dauer“ zu verstehen ist, enthält die Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie nicht. Der Zeitraum, der medizinisch vertretbar ist, ist patientenindividuell zu beurteilen.
- Eine Folgeverordnung von längerer Dauer ist zu begründen. Die Begründung muss sich aus den verordnungsrelevanten Diagnosen und den Einschränkungen ergeben.
- Folgeverordnungen sind innerhalb der letzten drei Arbeitstage vor Ablauf des verordneten Zeitraums auszustellen.
Praxis Wissen Häusliche Krankenpflege
- Die KBV hat ihr Serviceheft zur Verordnung häuslicher Krankenpflege überarbeitet.
- Es informiert darüber, was zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden kann.
- Das Serviceheft beinhaltet auch die seit Juli 2024 mögliche Blankoverordnung. Zudem wird die Unterstützungspflege beschrieben, die gedacht ist für Menschen ohne Pflegebedürftigkeit, die nur für kurze Zeit Pflege benötigen. Praxisnahe Beispiele vervollständigen das Serviceheft.
- Das Serviceheft finden Sie auf unserer Internetseite