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Padcev® (Enfortumab Vedotin) als bundesweite Praxisbesonderheit anerkannt
Padcev® (Wirkstoff: Enfortumab Vedotin) wird nach einer Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer Astellas Pharma GmbH in den Indikationen:
- Erwachsene mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die zuvor eine platinhaltige Chemotherapie und einen PD-1- oder PD-L1- Inhibitor erhalten haben und die für eine Chemotherapie geeignet sind.
- Erwachsene mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Urothelkarzinom, die für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind; Erstlinienbehandlung
ab dem ersten Behandlungsfall als Praxisbesonderheit ab dem 1. September 2025 anerkannt. Nur solange Astellas Padcev® in Deutschland vertreibt.
Weitere Anwendungsgebiete oder Patientengruppen von Padcev® sind hiervon nicht umfasst.
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.
Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Enfortumab Vedotin soll nur durch in der Therapie von Erwachsenen mit Urothelkarzinom erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie für Urologie und weitere, an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärztinnen und Ärzte anderer Fachgruppen erfolgen.
Seitens des pharmazeutischen Unternehmers ist Schulungsmaterial zur Verfügung zu stellen. Der Patient ist aufgefordert, die Patientenkarte immer bei sich zu tragen.
Die Anerkennung als Praxisbesonderheit gilt nicht bei der Anwendung von Padcev® außerhalb der gesetzlich bestimmten Bedingungen (im Rahmen eines nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs, „off label use“).
Weitere Informationen zur Praxisbesonderheit finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes unter dem folgenden Link