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Long/Post-COVID: Änderung Anlage VI Arzneimittel-Richtlinie- Metformin

Mit Wirkung vom 11. Juni 2026 ist Metformin in folgendem nicht zugelassenen Anwendungsgebiet zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig geworden:

 

Prophylaxe von Long/Post-COVID innerhalb von 3 Tagen nach Diagnosestellung einer akuten SARS-CoV-2-Infektion bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren mit dem Risikofaktor Übergewicht/Adipositas (BMI >25) und COVID-19 Symptomen über weniger als 7 Tage.

 

Ziel der Behandlung mit einer Dauer von 14 Tagen ist die Prophylaxe von Long/Post-COVID.

 

Details zu weiteren Therapievoraussetzungen, der Dosierung und Gegenanzeigen finden Sie hier

 

Sowie unter der Ziffer XLV in der Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie