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Andembry® (Garadacimab) als Praxisbesonderheit anerkannt
Andembry® (Wirkstoff: Garadacimab) wird nach einer Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer CSL Behring ab dem ersten Behandlungsfall als Praxisbesonderheit ab dem 1. Juni 2026 anerkannt. In der Indikation:
- bei erwachsenen und jugendlichen Patienten ab 12 Jahren zur routinemäßigen Prophylaxe wiederkehrender Attacken des hereditären Angioödems (hereditary angioedema, HAE)
Weitere Anwendungsgebiete oder Patientengruppen von Andembry® sind von dieser Anerkennung nicht umfasst.
Gemäß Fachinformation sollte bei Patientinnen und Patienten mit normalem C1-INH-HAE (nC1-INH), die nach 3-monatiger Behandlung mit Garadacimab eine unzureichende Reduktion der Attacken aufweisen, das Absetzen der Behandlung in Erwägung gezogen werden.
Die weiteren Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.
Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Garadacimab sollte durch in der Therapie von Patientinnen und Patienten mit hereditärem Angioödem erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte erfolgen.
Die Anerkennung als Praxisbesonderheit gilt nicht bei der Anwendung von Andembry® außerhalb der gesetzlich bestimmten Bedingungen (off label use).
Die Praxisbesonderheit gilt längstens bis zum Ablauf des Patent- und Unterlagenschutzes und solange CSL Behring Andembry® in Deutschland vertreibt.
Weitere Informationen zur Praxisbesonderheit finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes