KVNachrichten

Informationen zu DEMIS für niedergelassene ärztlich Tätige
Die Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermöglicht die frühe Erkennung von Infektionskrankheiten und das rechtzeitige Einleiten von Infektionsschutzmaßnahmen, um weitere Übertragungen zu verhindern.
Gemäß §8 IfSG sind Sie als Ärztin bzw. Arzt meldepflichtig. Wir möchten freundlich darauf hinweisen, dass Ihre Meldungen elektronisch erfolgen müssen (§14 Abs. 8 IfSG). Dafür stellt das Robert Koch-Institut (RKI) im Auftrag des BMG und in Zusammenarbeit mit der gematik seit 2020 das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) bereit. Die Meldung über DEMIS löst die Meldung in Papierform bzw. per Fax ab, wodurch die Übertragung der Daten schneller und sicherer wird und die Aufwände bei den Meldenden und im Gesundheitsamt reduziert werden.