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Zahlreiche Gesetze im deutschen Gesundheitswesen in der Pipeline

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken muss sparen. Daher hat sie zahlreiche Gesetze auf den Weg gebracht. Hier ein Überblick über die aktuellen Gesetzgebungsverfahren.

 

Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Gesetzentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) der Bundesregierung hat für erhebliche Diskussionen gesorgt. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) sieht eine Schieflage zu Lasten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Die geplanten Maßnahmen bedeuteten neue Belastungen für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. „Hier hat es leider keine Bewegungen gegeben, obwohl wir die Politik vor der Umsetzung der Gesetzespläne gewarnt haben“, kritisierte Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN).

 

Besonders bemängelte Barjenbruch, dass der Staat nicht die vollen Kosten von rund zwölf Milliarden Euro für die Krankenversicherung der Bürgergeld-Empfänger übernimmt. „Das ist eine staatliche Aufgabe. Von den zwölf Milliarden, die er eigentlich finanzieren müsste, bezahlt er jetzt 250 Millionen - ein Tropfen auf den heißen Stein“, so der KVN-Vorstandsvorsitzende.

 

„Viel schlimmer ist allerdings der Taschenspielertrick der Bundesregierung. Auf der einen Seite werden die Kassen um 250 Millionen Euro aus Steuergeldern entlastet, auf der anderen Seite kürzt der Staat den Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung um zwei Milliarden Euro. Wer soll so etwas verstehen“, sagte Barjenbruch. Die Umschichtungen in der Finanzierung sei ein reiner Verschiebebahnhof zulasten der Beitragszahler“, kritisierte der KVN-Vorstandsvorsitzende.

 

Der Gesetzentwurf orientiert sich an den 66 Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit (FKG). Die in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich gestiegenen Ausgaben dürfen künftig in den einzelnen Leistungsbereichen nicht stärker steigen als die beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten, die sogenannte Grundlohnrate.

 

Der weitere Fahrplan:

  • 1. Lesung Bundestag: 11 Juni 2026
  • 1. Durchgang Bundesrat: 12. Juni 2026
  • 2./3. Lesung Bundestag: 26./27. Juni 2026
  • 2. Durchgang Bundesrat: 10. Juli 2026
  • Inkrafttreten: nach der Verkündung, weitere Teile am 1. Januar 2027 und am 1. Januar 2028

 

Gesetz zur Reform der Notfallversorgung

Das Bundeskabinett hat am 22. April den Gesetzentwurf für die Reform der Notfallversorgung gebilligt. Ärztlicher Bereitschaftsdienst, Krankenhäuser und Rettungsdienst sollen künftig eng zusammenarbeiten, um Patienten in die passende Versorgung zu steuern.

Es ist der inzwischen dritte Reformanlauf. In den vergangenen beiden Legislaturperioden konnten die Gesetzespläne aus unterschiedlichen Gründen nicht fortgesetzt werden. Das Kernanliegen bleibt aber das gleiche. Die Bundesregierung will die Steuerung von Patientinnen und Patienten in Akut- und Notfällen grundlegend reformieren. Ziel ist eine effizientere, besser vernetzte und kostengünstigere Notfallversorgung. Der Gesetzentwurf greift dabei auch auf wesentliche Punkte der Entwürfe aus den vergangenen beiden Legislaturperioden zurück. Flächendeckend sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) etabliert und die vertragsärztliche Akutversorgung ausgebaut werden, um Patientinnen und Patienten in die jeweils passende Versorgungsebene zu leiten.

 

Die bundesweite Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) soll eine Terminservice- und eine Akutleitstelle vereinen. Sie entscheidet über die Dringlichkeit und stimmt bei Bedarf die Versorgung mit der Rettungsleitstelle ab. Zur Erstversorgung kann die 116117-Leitstelle den aufsuchenden Bereitschaftsdienst oder den Telemedizin-Dienst aktivieren. Die Rettungsdienst-Notfallnummer 112 bleibt bestehen und wird in das Notfallnetz eingebunden.

 

Die Integrierten Nofallzentren (INZ) in Krankenhäusern umfassen demnach die Notaufnahme eines Krankenhauses, eine Notdienstpraxis der KV und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle. Die Errichtung solcher Zentren soll nach bundeseinheitlichen Rahmenvorgaben auf Landesebene erfolgen. Nicht alle Krankenhäuser müssen ein INZ einrichten, sie können auch weiter eine ambulante Notfallversorgung durchführen.

 

Die KVN hat den Kabinettsentwurf zur geplanten Notfallreform scharf kritisiert. Der Entwurf sei unausgereift und drohe, neue Parallelstrukturen zu schaffen, ohne die bestehenden Probleme der Notfallversorgung durch echte Patientensteuerung grundsätzlich zu lösen. Besonders der vorgesehene 24-Stunden-Fahrdienst für Hausbesuche und eine telemedizinische Erstversorgung rund um die Uhr unter der Telefonnummer 116117 stoßen in Niedersachsen auf deutliche Ablehnung. Bislang war so etwas nur außerhalb der Sprechstundenzeiten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte vorgeschrieben.

 

„Angesichts des Fachkräftemangels sind ein rund um die Uhr besetzter Fahrdienst in der Fläche und die telemedizinische Beratung nicht realisierbar“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVN, Thorsten Schmidt. „Uns stehen weder unbegrenzt Ärztinnen und Ärzte noch unbegrenzte Zeit zur Verfügung. Wer so etwas plant, ignoriert die Realität. Die Ärztinnen und Ärzte werden in ihren Praxen gebraucht“, so der KVN-Vize.

Mark Barjenbruch, der KVN-Vorstandsvorsitzende weiter: „Einerseits will das Bundesgesundheitsministerium dem ambulanten Bereich in seinem sogenannten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fast drei Milliarden Euro wegnehmen, andererseits bläht es in seiner Kabinettsvorlage einer Notfallreform das Leistungsversprechen in unzumutbarer Art und Weise auf. Dies ist ein Widerspruch in sich.“

 

Der weitere Fahrplan:

  • 1. Durchgang Bundesrat: 12. Juni 2026
  • 1. Lesung Bundestag: 10. Juli 2026
  • Anhörung im Bundestag: N.N.
  • 2./3. Lesung Bundestag: 25. September 2026
  • 2. Durchgang Bundesrat: 16. Oktober 2026

 

Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung

Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wurde am 22. Mai in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten. Letzte Änderungsanträge für den Gesundheitsausschuss im Vorfeld haben in Teilen zu erheblicher Kritik seitens der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Berufsverbänden geführt.

 

Tenor der Kritik: Den Apothekern werden originär ärztliche Aufgaben übertragen, obwohl sie dafür nicht qualifiziert sind. Ärztliche Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie sind keine Bausteine, die nach Belieben in andere Hände gegeben werden dürfen. Der Gesetzgeber hat ihren die Patientensicherheit gefährdenden Kurs noch einmal beschleunigt. Gleichzeitig beschert sie den Praxen noch mehr Arbeit. Beispielsweise sollen noch zu definierende Testungen auf Erreger in Apotheken zukünftig als ‚apothekenüblich‘ aufgeführt werden. Es droht eine Leistungsausweitung durch nicht evidenzbasiertes, anlassloses Testen.

 

Zudem sollen in Apotheken auch Blutentnahmen möglich sein - unter Beaufsichtigung sollen sogar Pharmaziepraktikanten Blut entnehmen dürfen.

 

Der weitere Fahrplan:

  • 2. Durchgang Bundesrat am 10. Juli 2026
  • Inkrafttreten: am Tag nach der Verkündung

 

Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) will das Bundesgesundheitsministerium für Versicherte den digitalen Weg in die ambulante Versorgung regeln.

 

Mit deutlichen Worten kritisiert KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner die Schwachstellen des geplanten Gesundheits-Digitalgesetzes der Bundesregierung. Erweiterte Zugriffsrechte der Krankenkassen auf Daten aus elektronischen Patientenakten seien völlig inakzeptabel und hätten keinen nachgewiesenen Nutzen. Gleichwohl enthalte der Referentenentwurf unter anderem mit der Verbesserung der Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur auch positive Aspekte.

 

Der Referentenentwurf habe sowohl Licht als auch Schatten, sagte Steiner. Zu den Schattenseiten gehörten in erster Linie die erweiterten Möglichkeiten der Krankenkassen, Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) auszuwerten, um die Versicherten anzusprechen. „Das sind letztendlich Screening-Maßnahmen durch die Krankenkassen ohne nachgewiesenen Nutzen. Sie führen zu einer Verunsicherung von Patientinnen und Patienten, auch zu Fehlversorgung“, kritisierte Steiner.

 

Wenn Daten aus der ePA künftig durch Dritte ausgewertet werden könnten, konterkariere und schädige dies das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Patient und Arzt oder Psychotherapeut. Das schwäche im Übrigen auch die Akzeptanz der ePA auf Seiten der Versicherten, gab das KBV-Vorstandsmitglied zu bedenken.

 

Versicherte sollen künftig im Zuge des geplanten Primärversorgungssystems über ihre elektronische Patientenakte (ePA) Zugang zu einem Ersteinschätzungsverfahren erhalten und dort bei Bedarf zu einer digitalen Terminbuchung weitergeleitet werden. Die ePA soll zentraler, digitaler Baustein der Versorgung werden. Das neue Verfahren soll über die TerminServicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen geregelt werden. Private Anbieter für digitale Terminvermittlung sollen den Terminbuchungsprozess dabei nicht kommerziell ausnutzen können, aber auch nicht „diskriminiert“ werden.

 

Laut Referentenentwurf sollen elektronische Überweisungen künftig zum Standard und noch in dieser Legislaturperiode eingeführt werden. Vertragsärzte sollen ab dem 1. September 2029 verpflichtet werden, elektronische Überweisungen auszustellen und abzurufen.

 

Der weitere Fahrplan:

  • Verabschiedung Kabinettsentwurf: Juni 2026
  • 1. Durchgang Bundesrat: N.N.
  • 1. Lesung Bundestag: N.N.
  • Anhörung im Bundestag: N.N.
  • 2./3. Lesung Bundestag: N.N.
  • Durchgang Bundesrat: N.N.
  • Inkrafttreten: N.N.

 

Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung

Schon zu Ampelzeiten hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einen Entwurf für ein Medizinregistergesetz vorgelegt. Amtsnachfolgerin Nina Warken hat jetzt einen neuen Versuch gestartet, die Nutzung von Daten aus medizinischen Registern zu erleichtern.


Ziel des geplanten Medizinregistergesetzes ist es, die Datengrundlage für Forschung, Krankheitsbehandlung und Patientensicherheit zu verbessern. Die Erleichterungen bei der Datenverarbeitung sollten an einen freiwilligen Qualifizierungsprozess geknüpft werden, bei dem Datenschutz und Datensicherheit überprüft werden. „Insbesondere die Verknüpfung personenbezogener Daten aus mehreren Medizinregistern beziehungsweise weiteren Datenquellen ist von essentieller Bedeutung für die Beantwortung vieler Forschungs- und Qualitätssicherungsfragen“, argumentiert das Bundesgesundheitsministerium.


Das deutsche Medizinregistergesetz (MRG) soll Gesundheitsdaten strukturieren und für die Forschung nutzbar machen. Kritiker bemängeln jedoch die unklare Finanzierung, massive bürokratische Hürden und unzureichende Datenschutzstandards.


Der weitere Fahrplan:

  • 1. Lesung Bundestag: 21. Mai 2026
  • Anhörung im Bundestag: N.N.
  • 2./3. Lesung Bundestag: N.N.
  • 2. Durchgang Bundesrat: N.N.
  • Inkrafttreten: am Tag nach der Verkündung