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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Kürzungen in Milliardenhöhe für den ambulanten Bereich
Das Bundesministerium für Gesundheit plant nach dem Kabinettsbeschluss vom 29. April 2026 mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz tiefgreifende Eingriffe in das Gesundheitssystem, um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Hintergrund ist eine strukturelle Finanzierungslücke von bis zu 40 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030. Aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) verfehlt der Gesetzentwurf sein Ziel: Die Kürzungen betreffen überwiegend die Versorgung - vor allem in den Praxen der Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Und gefährdet damit unmittelbar die Patientenversorgung.
Das von der Bundesregierung beschlossene Sparpaket wird zu weniger Terminen und Leistungen für die Patienten führen. Für den KVN-Vorstand steht fest: Wenn das Gesetz mit seinen Einsparungen in dieser Höhe und all seinen technischen Unzulänglichkeiten so kommen sollte, wird dies deutlich spürbare Konsequenzen für die ambulante Versorgung haben. Die niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragspsychotherapeuten haben dann keine andere Wahl, als ihre Arbeit an die noch schlechter werdenden finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen.
Die Bundesregierung will in der ambulanten Versorgung im kommenden Jahr bundesweit ca. 2,7 Milliarden Euro einsparen, im Jahr 2030 rund 5,0 Milliarden Euro. Damit werden die Praxen stark belastet.
Vergütung wird für alle Leistungen gedeckelt: Die Ausgaben für die ambulante Versorgung werden strikt begrenzt. Dies gilt für alle Untersuchungen und Behandlungen – auch für solche, die aktuell extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung zum festen Preis bezahlt werden. Dazu zählen beispielsweise ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen, aber auch psychotherapeutische Leistungen. Auch sie werden gedeckelt und damit nur noch bis zu einer bestimmten Menge voll bezahlt. Die Entbugetierung der Hausärztinnen und Hausärzte sowie der Kinderärztinnen und Kinderärzte wird schon nach wenigen Monaten wieder beschnitten. Die Gesamtvergütung darf laut Gesetzentwurf nicht stärker steigen als die Lohn- und Einkommenszuwächse der Versicherten und damit der Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies bildet jedoch weder die tatsächlichen Kostensteigerungen in den Praxen noch den wachsenden Versorgungsbedarf ab. Hinzu kommt eine weitere Verschärfung: Für die Jahre 2027 bis 2029 wird die maßgebliche Veränderungsrate zusätzlich pauschal um einen Prozentpunkt abgesenkt. Die Vergütung wird damit bewusst unterhalb der Einnahmeentwicklung begrenzt.
Leistungen werden nicht mehr vergütet: Untersuchungen und Behandlungen von Patienten, die über die Terminservicestellen der 116117 online oder telefonisch zeitnah ein Termin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten erhalten haben, sollen nicht mehr extrabudgetär bezahlt werden. Gestrichen werden außerdem die extrabudgetären Zuschläge, die ebenfalls mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz - kurz TSVG - als Anreiz eingeführt worden waren, damit Praxen zusätzliche Termine bereitstellen. Dies gilt auch für den Hausarztvermittlungsfall (einschließlich der Vermittlungspauschale für den Hausarzt) sowie für die offene Sprechstunde. Auf der Streichliste stehen unter anderem noch die Zuschläge für Kurzzeittherapien in der Psychotherapie, die Vergütung für die Beratung zur Organspende und für die elektronische Patientenakte. Das bedeutet im Ergebnis eine reale Kürzung der finanziellen Grundlagen der ambulanten Versorgung.
Was bedeutet das für Niedersachsen? Werden die geplanten Maßnahmen von der Politik umgesetzt, stünden ersten Berechnungen zufolge in Niedersachsen 380 Millionen Euro pro Jahr auf dem Spiel. Das bedeutet im Durchschnitt ein Honorarverlust von rund sieben bis acht Prozent pro Praxis. Der daraus resultierende Rückgang des Gewinns wird je nach Kostenanteil der Praxis deutlich höher ausfallen. Der Verlust wird von Arztgruppe zu Arztgruppe und von Praxis zu Praxis variieren, je nach dem, in welchem der „Sparbereiche“ der Leistungsfokus lag. Die Politik muss sich im Klaren darüber sein, dass diese Kürzungen sofort zu drastischen Einschnitten im Umfang der Versorgung führen werden.
Die Folge wird sein, dass mit weiter steigender Morbidität der Bevölkerung diese Leistungen nur noch quotiert vergütet werden können. Auch die bislang schon budgetierten Leistungen werden zusätzlich bei den jährlichen Vergütungsanpassungen global begrenzt. Dies wird die je nach Arztgruppe schon jetzt bestehenden unterschiedlichen Auszahlungsquoten noch weiter senken. Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden den Praxen Finanzmittel in signifikantem Umfang entziehen.
In den vergangenen Jahren ist in Niedersachsen der relative Anteil der Kosten der ambulanten Behandlung in Arzt- und Psychotherapiepraxen an den Leistungsausgaben der Krankenkassen auf 16 Prozent gesunken. Diese ohnehin kostengünstige ambulante Versorgung soll nunmehr überproportional zu den Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen herangezogen werden.