KVNachrichten

Kostenpauschale 86522 - Medikamentenangabe erforderlich
Die zum Anfang des Jahres eingeführte Kostenpauschale GOP 86522 für die subkutane medikamentöse Tumortherapie ist
- nur bei Verabreichung von mind. einem subkutan applizierten Tumortherapeutikum der ATC-Klasse L01-Antineoplastische Mittel und
- nur unter Angabe des verwendeten Medikaments (nicht des Wirkstoffs) berechnungsfähig.
Der Eintrag für die Angabe des Medikaments erfolgt in Ihrer Praxissoftware in den KVDT-Feldern 5002 oder 5009.
Bitte geben Sie keine praxisspezifischen Abkürzungen, Bezeichnungen von Therapien sowie Behandlungs-Schemata an.
Bei fehlender/fehlerhafter Medikamentenangabe kann die abgerechnete Leistung in Ihrer Quartalsabrechnung nicht berücksichtigt werden.
Ansprechpartner ist Ihr Abrechnungsteam und/oder das Team Mitgliederservice des Abrechnungscenters, Telefon: 0511 380-4800, E-Mail: abrechnungscenter@kvn.de