KVNachrichten

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Verwendung der Vordrucke der gesetzlichen Krankenversicherung

Wir möchten nochmals daran erinnern, dass die Vordrucke gemäß der Vordruckvereinbarung (Anlage 2 BMV-Ä) ausschließlich für Patienten der GKV zu nutzen sind und nicht für den privatärztlichen Bereich verwendet werden dürfen.