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Frist für Besonderen Verordnungsbedarf (BVB) bei Lipödem verlängert
Die Frist für den Besonderen Verordnungsbedarf bei Lipödemen im Stadium I bis III wurde um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Hierfür wurde die Diagnoseliste der Besonderen Verordnungsbedarfe angepasst.
Hintergrund dieser Entscheidung ist die dauerhafte Aufnahme der Liposuktion in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen auf Basis der Erprobungsstudie „LIPLEG - Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder III“. Da sich aus der Nachbeobachtungszeit der Erprobungsstudie möglicherweise jedoch noch weitere Erkenntnisse ableiten lassen könnten, wurde die Frist vorerst um weitere zwei Jahre verlängert.
Die Änderungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft.