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Aktualisierung Notfalldatensatz: Neue Vergütungssystematik ab 1. Januar 2026

Für den Notfalldatensatz gibt es seit 1. Januar 2018 im EBM mehrere Zuschläge zur Versicherten, Grund- und Konsiliarpauschale: GOP 01640 (Zuschlag für die Anlage eines Notfalldatensatzes), GOP 01641 (Zuschlag Notfalldatensatz) und GOP 01642 (Löschen eines Notfalldatensatzes). Mit der Aufnahme dieser GOP in den EBM wurde der Auftrag aus dem E-Health-Gesetz umgesetzt, der eine Vergütungsregelung für die Erstellung und Aktualisierung von Notfalldatensätzen vorsieht.

 

Da sich der Notfalldatensatz in der Versorgung nicht wie erwartet verbreitet hat, hat der GKV-Spitzenverband die Änderung der Vergütungssystematik für die Aktualisierung von Notfalldatensätzen (GOP 01641) angestrebt. Nach längeren Verhandlungen haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband nun auf eine Lösung verständigt.

 

Der Beschluss sieht zum 1. Januar 2026 Folgendes vor:

  • Die GOP 01641 (4 Punkte), die die KV in jedem Behandlungsfall automatisiert zusetzt, entfällt.
  • Anstelle dieser GOP wird die GOP 01643, die einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig ist, in den EBM aufgenommen.
  • Die GOP 01643 ist nur berechnungsfähig, wenn im Krankheitsfall ein Notfalldatensatz aktualisiert wird. Sie ist mit 39 Punkten bewertet.
  • Voraussetzung für die Berechnung der GOP 01643 ist der Nachweis der Praxis über den Anschluss der Vertragsarztpraxis an die Telematikinfrastruktur sowie die Kenntnis der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung über das Vorliegen der technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Notfalldatenmanagements.
  • Die Vergütung der GOP 01643 erfolgt zunächst für zwei Jahre befristet außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

Zum Hintergrund
Bei Beschlussfassung des Erweiterten Bewertungsausschusses im Dezember 2017 lagen keine Erfahrungswerte zur Nutzung des Notfalldatensatzes in der Versorgung vor. Aus Studien, die die Bundesärztekammer als projektleitender Gesellschafter in der gematik zur Entwicklung und Testung des Notfalldatensatzes durchgeführt hatte, ging hervor, dass bis zu 45 Millionen Patienten von einem Notfalldatensatz profitieren könnten.

Aus den Abrechnungsdaten für die GOP 01640 lässt sich ableiten, dass bis Ende 2024 circa 2,3 Millionen Notfalldatensätze angelegt wurden. Damit liegt die Verbreitung deutlich hinter den Erwartungen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung. Mit dieser Entwicklung konnte eine automatisierte Zusetzung der GOP 01641 nicht weiter begründet werden.

Hinweise zur Veröffentlichung
Das InBA wird die Beschlüsse auf seiner Internetseite und im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichen.