Pressemitteilung

Änderungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf den letzten Metern

eAU

KVN-Vorstandsvize Thorsten Schmidt: „Ärzte und Psychotherapeuten werden noch stärker belastet als bisher vorgesehen.“

 

Es geht in die Woche vor der parlamentarischen Sommerpause – und damit auch in die finale Abstimmung über das größte Sparpaket, dass es im Gesundheitswesen seit 20 Jahren gegeben hat: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, mit dem fast 19 Milliarden Euro eingespart werden, soll nun am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages verhandelt, und am Freitag im Bundestag sowie im Bundesrat debattiert und beschlossen werden.

 

Kurz vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes steuert Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) noch einmal nach. So wurden ursprünglich vorgesehenen Belastungen für Familien, Patientinnen und Patienten sowie Pharmaindustrie entschärft. Eine Entschärfung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gibt es nicht – im Gegenteil. Weder wird die Entbudgetierung in der Psychotherapie noch in der hausärztlichen Versorgung rückgängig gemacht. Die Belastungen für den fachärztlichen Bereich könnten sogar zunehmen. Die Kosten für Kataraktoperationen und technische Leistungen von Radiologen, Strahlentherapeuten und Nuklearmedizinern sollen bis zum 31. März 2027 überprüft und gegebenenfalls abgesenkt werden. Hygienezuschläge fallen weg.

 

„Die ambulante Versorgung, in der 97 Prozent aller Behandlungsfälle versorgt werden, soll zu Lasten der Patientenversorgung zerstört werden“, sagte der stellvertretenden Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Thorsten Schmidt, heute in Hannover. Das von der Bundesregierung beschlossene Sparpaket werde zu weniger Terminen und Leistungen für die Patienten führen. Für Schmidt steht fest: „Wenn das Gesetz mit seinen Einsparungen in dieser Höhe und all seinen technischen Unzulänglichkeiten in dieser Woche so kommen sollte, wird dies deutlich spürbare Konsequenzen für die ambulante Versorgung haben. Die Niedergelassenen haben dann keine andere Wahl, als ihre Arbeit an die noch schlechter werdenden finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen“, so der KVN-Vize.

 

Die Sparmaßnahmen für den ambulanten Bereich sind überproportional hoch. Die avisierten Kürzungen allein für das kommende Jahr belaufen sich bundesweit auf rund 2,7 Milliarden Euro. Ein Großteil der Einsparungen soll durch die komplette Deckelung der Ausgaben erzielt werden. Davon betroffen sind alle Leistungen, auch solche, die aktuell extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung zum festen Preis bezahlt werden – zum Beispiel ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen. Künftig gibt es auch für sie starre Mengenkontingente. Quasi durch die Hintertür erfolgt eine Rückholung der Hausärzte sowie der Kinder- und Jugendärzte in den überwunden geglaubten Zustand der Budgetierung.