Pressemitteilung

KVN-VV lehnt Sparpläne im Gesundheitswesen ab

Kritik an Gesetzesentwürfen

KVN-Vertreterversammlung: „Es braucht verlässliche, leistungsgerechte und stabile Vergütungsstrukturen, um Patientinnen und Patienten in Niedersachsen verlässlich versorgen zu können.

 

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat am vergangenen Wochenende auf ihrer Klausurtagung in Uslar das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgelehnt. Die 50 Delegierten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Niedersachsen stellten klar, dass die ambulante Versorgung das Rückgrat des deutschen Gesundheitssystems ist und darum verlässliche, leistungsgerechte und stabile Vergütungsstrukturen braucht, um Patientinnen und Patienten zuverlässig versorgen zu können.

 

Die Resolution im Wortlaut: „Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) stellt sich entschieden gegen die aktuelle Gesundheitsgesetzgebung der Bundesregierung und fordert diese auf, das sich gegenwärtig im parlamentarischen Verfahren befindliche GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz zu stoppen und nachzubessern. Die 16.992 niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Niedersachsen versorgen mit ihren 43.918 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 97 Prozent aller medizinischen Behandlungsfälle. Ohne Anpassungen wird eine spürbare Verschlechterung der ambulanten Versorgung in Deutschland und Niedersachen die Folge sein – zu Lasten der Patientinnen und Patienten. Die gegenwärtig geplanten Einsparungen im ambulanten Sektor und die reduzierten Vergütungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie in besonderem Maße der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden zu einem Investitionsstau in den Praxen und auch zu Personalabbau führen. Wartezeiten für Patientinnen und Patienten werden dadurch länger und Termine weniger. Die Niedergelassenen in Niedersachsen sehen sich jedoch unweigerlich gezwungen, sollte das Gesetz in der jetzigen Form in Kraft treten, ihre Leistungen den veränderten finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen. Nur so werden sie mit ihren Praxen wirtschaftlich tragfähig bleiben. Immer mehr Versorgung für immer weniger Geld – diese Zeiten sind vorbei“.

 

Forderungen der KVN-Vertreterversammlung

 

  • Die Vertreterversammlung der KVN fordert die Bundesregierung zudem auf, die versicherungsfremden Leistungen innerhalb der GKV vollumfänglich zu übernehmen. Diese Kosten müssen von der Gesamtgesellschaft getragen werden und dürfen nicht weiterhin einseitig die gesetzlich Versicherten belasten.
  • Die Vertreterversammlung der KVN fordert die Bundesregierung auf, die bislang extrabudgetär honorierte und – wie vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) nachgewiesen – funktionierende TSVG-Terminvermittlung vollumfänglich zu erhalten.
  • Die Vertreterversammlung der KVN fordert die Bundesregierung auf, die in Teilen geplante Rücknahme der Entbudgetierung bei Haus- und Kinderärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu unterlassen.
  • Die Vertreterversammlung der KVN weist ausdrücklich auf die Gefahr hin, dass sich viele ältere niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten früher aus der Versorgung zurückziehen werden, sollte das Gesetz wie geplant in Kraft treten. Gleichzeitig wird für den dringend benötigten haus- und fachärztlichen sowie psychotherapeutischen Nachwuchs die Entscheidung für eine Niederlassung immer unattraktiver. Die Folge wird eine landesweit ausgedünnte ambulante Versorgung zulasten der Bevölkerung sein.