Pressemitteilung

KVN-VV um medikamentöse Versorgung der Bevölkerung besorgt

Verordnungen

KVN-Vertreterversammlung: Zur Sicherung der Arzneimittelversorgung soll der Gesetzgeber die Möglichkeit schaffen, dass Arztpraxen Medikamente abgeben dürfen“.

 

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) – das niedersächsische Ärzteparlament – hat sich auf ihrer Klausurtagung in Uslar kritisch mit der medikamentösen Versorgung der Patientinnen und Patienten befasst.

 

Die Delegierten fordern zur Sicherung der Arzneimittelversorgung den Gesetzgeber auf, die rechtlichen Möglichkeiten für die Abgabe von Medikamenten durch Arztpraxen zu schaffen.

 

Aufgrund von entstehenden Versorgungslücken durch das „Apothekensterben“ (Rückgang bundesweit von ca. 21.500 Apotheken im Jahr 2000 um ca. 5.000 auf 16.800 in 2025) sowie zunehmenden Lieferengpässen verschlechtere sich die zeitnahe Medikamentenversorgung insbesondere von älteren und immobilen Patientinnen und Patienten im Notdienst seit Jahren ständig. Es sei zu erwarten, dass durch den rasanten Strukturwandel (online-Apotheken, Drogeriemärkte mit OTC-Angeboten) die wohnortnahe Patientenversorgung mit Akutmedikamenten sich weiter verschlechtere.