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ePA-Vergütung noch bis Jahresende - Erste EBM-Anpassungen infolge des Spargesetzes beschlossen

Die Befüllung der elektronischen Patientenakte wird noch bis Jahresende vergütet. Ebenso erhalten alle Praxen bis dahin die Zuschläge zur Terminvermittlung, die 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführt wurden. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am Dienstag entschieden.

 

Hintergrund für den Beschluss ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das die Abschaffung zahlreicher Leistungen vorsieht, weshalb der EBM angepasst werden muss. Der GKV-Spitzenverband hatte dabei im Bewertungsausschuss gefordert, dass Praxen schon ab 1. Oktober kein Geld mehr für die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) erhalten sollen. Zudem wollte er erreichen, dass es für Fachärzte bereits ab dem vierten Quartal keine Zuschläge zur Grundpauschale mehr geben soll, wenn ein Behandlungstermin über eine Terminservicestelle oder einen Hausarzt vermittelt wird.

 

Die KBV lehnte die Forderungen der Krankenkassen ab, weshalb der Erweiterte Bewertungsausschuss eingeschaltet wurde. Mit der Entscheidung des Gremiums steht nun fest, dass Ärzte und Psychotherapeuten die Leistungen noch bis 31. Dezember abrechnen können und die entsprechenden Gebührenordnungspositionen (GOP) erst zum 1. Januar wegfallen. Dies gilt für die Erstbefüllung und Aktualisierung der ePA sowie für die Zuschläge zur Terminvermittlung für Fachärzte.