Terminvermittlung

Terminservicestelle

Als Ausgleich der zum 31. Dezember 2022 gestrichenen Neupatientenregelung wurde die Vermittlung vom Hausarzt an den Facharzt und die Vermittlung von Terminen über die Terminservicestelle finanziell attraktiver gestaltet. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen und eine Empfehlung zum Umgang mit den Hausarzt- und Terminservicevermittlungsfällen.

Informationsschreiben des KVN-Vorstandes (Dezember 2022)

Regelungen zum Hausarzt-​ und Terminservicevermittlungsfall

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

als Ausgleich der zum 31. Dezember 2022 leider gestrichenen Neupatientenregelung wurde die Vermittlung vom Hausarzt an den Facharzt und die Vermittlung von Terminen über die Terminservicestelle finanziell attraktiver gestaltet. Mit dieser Mail möchten wir Ihnen weitere Informationen und eine Empfehlung zum Umgang mit den Hausarzt-​ und Terminservicevermittlungsfällen geben.

 

Die Fakten:

  • Der Hausarzt entscheidet, ob ein Patient zur weiteren Behandlung an einen Facharzt überwiesen werden muss. Das erfolgt entweder über eine direkte Terminvermittlung beim Facharzt oder über eine Überweisung mit Dringlichkeitscode zur Vermittlung durch die Terminservicestelle (TSS).
  • Im Falle einer direkten Vermittlung vom Hausarzt an den Facharzt mit Behandlungsbeginn spätestens am vierten Kalendertag nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit kann der Hausarzt für die Vermittlung zum Facharzt eine Vermittlungspauschale von 15,05 Euro (GOP 03008 bzw. 04008 EBM) abrechnen. Erfolgt der Behandlungsbeginn zwischen dem 5. und 35. Kalendertag ist die Abrechnung der Vermittlungspauschale an weitere Bedingungen geknüpft.
  • Fachärzte können die durch den Hausarzt vermittelten Fälle extrabudgetär und abhängig vom Behandlungsbeginn mit Zuschlägen auf die Grundpauschale zwischen 40 % und 100 % abrechnen. Das Gleiche gilt für Patienten, die dem Facharzt über die Terminservicestelle (TSS) vermittelt werden.
  • Für die Terminvermittlung vom Hausarzt an den Facharzt werden wir Ihnen ab dem 1. Februar 2023 über das KVN-​Portal ein Vermittlungstool zur Verfügung stellen. Damit haben Hausarztpraxen die Möglichkeit, Termine beim Facharzt schnell und einfach zu buchen. Natürlich sind auch andere Formen der Terminvermittlung möglich, z. B. über Durchwahlnummern beim Facharzt. Entscheidend ist, dass die konkrete Terminvereinbarung durch die Hausarztpraxis erfolgt.
  • Für die Vermittlung vom Hausarzt an den Facharzt ist zu berücksichtigen, dass es eine Plausibilitätsgrenze von aktuell 15 % für den Hausarzt gibt. D. h. wenn Hausärzte mehr als 15 % ihrer Fälle als Hausarztvermittlungsfall an den Facharzt überweisen, sind die Aufgreifkriterien für eine Plausibilitätsprüfung erfüllt. Das sollte vermieden werden.
  • Zwingende Voraussetzung für die Terminvermittlung vom Hausarzt an den Facharzt bzw. über die Terminservicestelle (TSS) ist, dass Fachärzte ausreichend Termine bereit stellen, um diese Fälle extrabudgetär und mit Zuschlag auf die Grundpauschale abrechnen zu können.
  • Eine Übersicht über die verschiedenen Abrechnungskonstellationen haben wir dieser Mail beigefügt.
    Hausarztvermittlungsfall
    TSS-​Vermittlungsfall


Unsere Empfehlung:

  • Dringend behandlungsbedürftige Fälle, bei denen der Behandlungsbeginn beim Facharzt spätestens am 4. Kalendertag nach der Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit durch den Hausarzt erfolgt, sollten als Hausarztvermittlungsfall vom Hausarzt an den Facharzt überwiesen werden.
  • Überweisungen an den Facharzt (egal ob über den Haus- oder Facharzt), bei denen der Behandlungsbeginn zwischen dem 5. und 35. Tag nach Ausstellung der Überweisung liegt, sollten mit einem Vermittlungscode versehen werden und dem Patienten die Buchung über die Terminservicestelle (telefonisch oder 116 117-​App) übertragen werden. Für die Fachgruppen Augenheilkunde und Gynäkologie gilt zusätzlich noch die Besonderheit, dass eine Terminvermittlung über die Terminservicestelle (telefonisch oder 116 117-​App) ohne Überweisung erfolgen kann. D.h., entsprechende, über die Terminservicestelle vermittelte Termine, wären auch ohne Überweisung extrabudgetär und mit den oben erwähnten Zuschlägen abrechnungsfähig.
  • Entscheidend für den Umgang mit den Hausarzt-​ und Terminservicevermittlungsfällen ist, dass in der jeweiligen Region zwischen Fachärzten und zuweisenden Hausärzten eine Abstimmung untereinander Es gibt bereits jetzt viele gute Beispiele im Land, in denen sich Haus- und Fachärzte untereinander abgestimmt und ein gutes Miteinander gefunden haben, welche Fälle als Hausarztvermittlungsfall und welche als Überweisung mit Termincode über die Terminservicestelle an den Facharzt überwiesen werden. Andererseits bekommen wir auch Rückmeldungen zu Konstellationen, die weder durch die Überweisungsregeln gedeckt sind noch zum Erhalt der Kollegialität beitragen. So sind z. B. Überweisungen mit Termincode bei bereits vergebenen Terminen nachgefordert und Patienten vom Facharzt zum Hausarzt zur Terminvermittlung zurück geschickt worden. Das alles kann vermieden werden, wenn Sie durch eine Absprache untereinander ein geordnetes Miteinander finden.

 

Weitere Informationen:

  • Alle Informationen zu dieser Thematik einschließlich FAQ finden Sie gebündelt auf unserer Homepage.
  • Gemeinsam mit diversen Berufsverbänden bieten wir Informationsveranstaltungen in Form von Videokonferenzen an.
  • Zusätzlich werden wir fachgruppenunabhängig Informationsveranstaltungen als Videokonferenz anbieten.
  • Auf unserer Homepage finden Sie Tutorials und Erklärvideos zur Terminservicestelle und zur Nutzung des Tools für die Hausarztvermittlung.
  • Für die Abstimmung mit Ihren Kolleginnen und Kollegen stellen Ihnen unsere Bezirksstellen auf Wunsch virtuelle Räume für Videokonferenzen zur Verfügung.
  • Selbstverständlich können Sie für Ihre individuellen Fragen das Team Mitgliederservice im Abrechnungscenter oder den Geschäftsbereich Honorar der KVN-​Bezirksstellen kontaktieren.

 

Zum Abschluss möchten wir Ihnen noch einmal ans Herz legen, vor Ort die Absprache mit Ihren Kolleginnen und Kollegen zu suchen, um die Optionen zur Terminvermittlung über den Hausarzt oder die Terminservicestelle zu nutzen. Selbstverständlich sind Sie dabei völlig frei, wie Sie diese Absprachen gestalten.