Psychotherapeuten müssen Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext einpflegen und auf Widerspruchsrechte hinweisen. Da es im psychotherapeutischen Kontext häufig auch um stigmatisierende Erkrankungen geht, müssen Therapeuten die Patienten auf die Widerspruchsmöglichkeiten ausdrücklich hinweisen (Informationspflicht).