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AOK Niedersachsen: Vertrag über ergänzende Früherkennungsuntersuchungen (U10, U11 und J2) für Kinder und Jugendliche, gültig ab 1. April 2025

Zum Quartalsbeginn tritt ein neuer Versorgungvertrag auf Grundlage der besonderen Versorgung (§140a SGB V) in Kraft. Diese rechtliche Grundlage sieht zwingend ein Teilnahmeverfahren für alle Beteiligten vor. Initial ist die Antragstellung von Fachärzten erforderlich, die ihren AOK-Patienten künftig diese ergänzenden Früherkennungsuntersuchungen anbieten und über die KVN abrechnen wollen, später ist von den Patienten bzw. deren gesetzlichen Vertretern vorab die Einwilligung schriftlich zu erklären.

 

Leistungsvergütung

Früherkennung Vergütung Abrechnungsziffer
U10 58,00 Euro 99216
U11 58,00 Euro 99217
J2 58,00 Euro 99220

Gut zu wissen: Im Abrechnungsfall vermindert sich die Vergütung um die Sachkostenpauschale für die Dokumentationsunterlagen (Gesundheits-Checkheft) zugunsten der BVKJ-Service GmbH (aktuell in der Höhe von 1,7 Prozent je GOP).

 

Teilnahme Ärzte
Teilnahmeberechtigt sind Fachärzte 

  • für Kinder- und Jugendmedizin,
  • mit einer abgeschlossenen Weiterbildung in Pädiatrie,
  • mit der Fachrichtung Allgemeinmedizin, die mind. 30 Untersuchungen nach der Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern pro Quartal in den letzten vier Quartalen mit einem pädiatrischen Behandlungsschwerpunkt erbracht haben.

Wichtig: Bei Antragstellung bis zum 30. Juni 2025 erteilt die KVN die Genehmigung zur Erbringung und Abrechnung der vertraglichen Leistungen mit Wirkung zum 1. April 2025.

 

Patienteneinschreibung
Patienteneinschreibungen erfolgen mit Hilfe von Teilnahmeformularen; diese stehen als Download im KVN-Portal bereit. Darüber hinaus können sich Ärzte zusätzlich für die elektronische Einschreibevariante im AOK-Arztportal entscheiden. Soweit die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und auch die Abrechnungsgenehmigung vorliegt, ist ein Zugriff auf die webbasierte Verwaltung möglich. Bei der initialen Registrierung sowie bei der laufenden Nutzung steht das AOK-Supportteam unterstützend zur Verfügung: Telefon 0800 7379532.

 

Das Antragsformular sowie die weiteren Vertragsunterlagen sind abrufbar im KVN-Portal: Rubrik „Verträge“, Suchbegriff „U 10 U11 J2 AOK Niedersachsen“.