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Keine Alters­be­schrän­kung bei Not­fall­kon­tra­zep­ti­va für Opfer sexua­li­sier­ter Gewalt

In Fäl­len, in denen Hin­wei­se auf einen sexu­el­len Miss­brauch oder eine Ver­ge­wal­ti­gung bestehen, ent­fällt die Alters­be­schrän­kung für die Leis­tung von Not­fall­kon­tra­zep­ti­va auf Kas­sen­re­zept. Der Leis­tungs­an­spruch ergibt sich aus §24a Abs. 2 SGB V, der Wort­laut wurde ent­spre­chend ange­passt.