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Vergütung für weitere digitale Gesundheitsanwendungen im EBM und Bundesmantelvertrag-Ärzte
KBV und GKV-Spitzenverband haben im Bewertungsausschuss (BA) beziehungsweise als Partner des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä) die notwendigen Entscheidungen zu den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) „elona therapy Depression“, „companion shoulder“ und „My7steps App“ getroffen. Über die ab dem 1. April geltenden neuen Regelungen möchten wir Sie nachfolgend informieren.
EBM: Anpassung für die DiGA „elona therapy Depression“
Für die DiGA „elona therapy Depression“ wird der EBM mit Wirkung zum 1. April angepasst. Damit wird die Gebührenordnungsposition (GOP) 01479 für die notwendige Verlaufskontrolle und Auswertung dieser DiGA in Abschnitt 1.4 des EBM aufgenommen. „elona therapy Depression“ richtet sich laut Gebrauchsanweisung an Patientinnen und Patienten in ambulanter Psychotherapie mit Depression, Angst-/Panikstörungen und Hypochondrische Störungen.
Diese App wurde im Dezember 2022 vorläufig zur Erprobung in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Nach der Verlängerung des Erprobungszeitraums wurde „elona therapy Depression“ im Dezember 2024 dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Die ärztlichen Tätigkeiten, die das BfArM im Zusammenhang mit dieser DiGA bestimmt hat, sind mit der dauerhaften Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis gleichgeblieben.
BMV-Ä: Anpassung der Anlage 34 für die DiGA „elona therapy Depression“ und „companion shoulder“
Im BMV-Ä wurde die DiGA „elona therpay Depression“ aus der Liste der DiGA, für die die Leistung 86700 berechnungsfähig ist, entfernt. Gleichzeitig wurde die DiGA „companion shoulder“ dort aufgenommen. Die DiGA wurde im Dezember 2024 vorläufig zur Erprobung ohne erforderliche ärztliche Tätigkeiten in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Zusätzlich wurden die Protokollnotizen zur Prüfung der Leistungsmengen durch die Partner des BMV-Ä in dieser Vereinbarung gestrichen, da die Leistungshäufigkeiten der 86700 zu gering für detaillierte Prüfungen sind und den Vertragspartnern auf Bundesebene in den Abrechnungsdaten keine Informationen zu den einzelnen DiGA vorliegen.
BA: Entscheidung zu „My7steps App“
Die DiGA „My7steps App“ wurde im Februar 2023 vorläufig und nach erfolgreicher Erprobung im Februar 2025 dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Das BfArM hat keine erforderlichen ärztlichen Tätigkeiten für diese DiGA bestimmt. Daher wurde in den Gremien des BA entschieden, für diese DiGA keine gesonderten Leistungen in den EBM aufzunehmen. Die Versorgung mit der „My7steps App“ erfolgt somit als Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Die ärztlichen Tätigkeiten, die in diesem Zusammenhang ausgeführt werden, sind Bestandteil der berechnungsfähigen GOP des EBM. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung (gemäß §87 Abs. 5c Satz 4 SGB V).
Vergleichbare Entscheidungen wurden bereits für andere DiGA getroffen, zuletzt für die DiGA „HelloBetter Schlafen“ und „Smoke Free - Rauchen aufhören“.
Hintergrund
Seit 2020 gehören DiGA zum Leistungsbereich der vertragsärztlichen Versorgung. Bei der Festlegung der Vergütung der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bestimmten ärztlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer DiGA ist zu unterscheiden, ob die DiGA dauerhaft oder vorläufig zur Erprobung in das DiGA-Verzeichnis (gemäß §139e SGB V) aufgenommen wurde. Für ärztliche Leistungen dauerhaft aufgenommener DiGA ist der EBM anzupassen (vgl. §87 Abs. 5c Satz 1 SGB V). Die Vergütung der ärztlichen Leistungen im Zusammenhang mit vorläufig aufgenommenen DiGA vereinbaren die Partner des BMV-Ä (vgl. §87 Abs. 5c Satz 2 SGB V).
Hinweis zur Veröffentlichung
Der Beschluss und die entscheidungserheblichen Gründe finden Sie hier. Das Institut des Bewertungsausschusses veröffentlicht den Beschluss ebenfalls auf seiner Internetseite.