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Videosprechstunden in größerem Umfang möglich - KBV und Kassen vereinbaren Maßnahmenpaket​

Die Anzahl der Untersuchungen und Behandlungen in der Videosprechstunde ist nicht mehr begrenzt. Außerdem können Ärzte und Psychotherapeuten jetzt mehr bekannte Patienten ausschließlich per Video versorgen. Auf diese und weitere Maßnahmen zur Flexibilisierung der Videosprechstunde haben sich KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt.

 

Die Verhandlungspartner setzen damit eine Vorgabe aus dem Digital-Gesetz um, die Durchführung von Videosprechstunden im EBM in einem weiten Umfang zu ermöglichen und Qualitätszuschläge zu gewähren.

 

Der jetzt gefasste Beschluss sieht vor, dass die patientenübergreifende Begrenzung der Leistungen im Videokontakt rückwirkend zum 1. Januar entfällt. Damit können Ärzte und Psychotherapeuten einzelne Leistungen öfter oder sogar komplett in der Videosprechstunde anbieten. Bislang lag die Obergrenze bei 30 Prozent.

 

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