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hkk: Augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern „Amblyopiescreening“ ab 2. Quartal 2025

Diese besondere Vorsorge kann hkk-versicherten Kleinkindern zwischen dem 31. und 42. Lebensmonat angeboten werden. Die rechtliche Grundlage (§140a SGB V) sieht zwingend ein Teilnahmeverfahren für alle Beteiligten vor. Zunächst haben Augenärzte ihre Teilnahme gegenüber ihrer Bezirksstelle zu erklären, später ist von den Patienten bzw. deren gesetzlichen Vertretern vorab die Einwilligung schriftlich einzuholen.

 

Die Vorsorgeuntersuchung wird pauschal mit 60 Euro vergütet (GOP 99850).

 

Das Antragsformular sowie die weiteren Vertragsunterlagen sind abrufbar im KVN-Portal: Rubrik „Verträge“, Suchbegriff „Auge“.