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BARMER, Techniker Krankenkasse (TK) und KNAPPSCHAFT: Ergänzende Hautkrebsvorsorge (bis Alter 34) ab 1. Januar 2025 vereinbart
Infolge gesetzlicher Vorgaben enden/endeten die bisherigen Vereinbarungen der Krankenkassen und damit die Abrechnungsmöglichkeiten für Dermatologen am 31. Dezember 2024:
Krankenkasse | Mindestalter | GOP | Vergütung |
---|---|---|---|
BARMER | ohne | 99209 | 35,00 Euro |
Techniker Krankenkasse | ab 15 | 99208 | 34,50 Euro |
KNAPPSCHAFT | ohne | 99207 | 34,50 Euro |
Kurz vor dem Jahreswechsel ist es gelungen, neue Verträge auf Grundlage der sogenannten „besonderen Versorgung“ zu schließen. Nachteilig daran, diese rechtliche Grundlage sieht zwingend ein Teilnahmeverfahren für alle Beteiligten vor. Zunächst ist die persönliche Antragstellung der Dermatologen erforderlich, später hat auch stets der Patient vorab seine Einwilligung formal zu erklären.
Dieses Einschreibeprozedere ist bereits aus dem inhaltsgleichen Vertrag mit der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) bekannt. Dieser erhöhte Beratungs- und Einschreibeaufwand fand in den Kassenverhandlungen Berücksichtigung. Die TK bietet ihren Versicherten vorrangig eine digitale Einschreibeoption via Smartphone an, BARMER und KNAPPSCHAFT ist diese smarte Patienteneinschreibung in absehbarer Zeit noch nicht möglich. Somit sind für beide Kassen praxisseitig papierne Einschreibeformulare auszugeben, diese stehen im KVN-Portal zum Download bereit.
Gut zu wissen: Dermatologen, die bereits an den Vorgängerverträgen teilnehmen/teilnahmen, erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen seitens der Bezirksstelle (ggf. rückwirkend) Abrechnungsgenehmigungen mit Vertragsstart. Die vollständigen Vertragsunterlagen stehen im KVN-Portal bereit: Rubrik „Verträge“ >> Suchbegriff „Hautkrebsvorsorge“ >> Kasse auswählen