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Verbandmittel - Update zur Verordnungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung

In Zusammenarbeit mit vielen niedersächsischen Krankenkassen wurde abgestimmt, dass die "Sonstigen Produkte zur Wundversorgung" übergangsweise bis zum 2. März 2025 weiterhin verordnet werden können. Die Regeln zur Erstattung von Verbandmitteln gelten damit für viele Versicherte zunächst in der Form weiter, wie sie vor Ablauf der Frist am 2. Dezember 2024 bestanden hatten, allerdings ist die Art der Verordnung derzeit abhängig von der Versicherungszugehörigkeit der Patienten.

 

Ein gemeinsames Schreiben von KVN und Krankenkassen in Niedersachsen informiert über die Einzelheiten und gibt konkrete Hinweise; wir bitten um Beachtung.