Bereits seit 6. Dezember 2025 in Kraft
Für schätzungsweise 1.000 Praxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gelten seit 6. Dezember 2025 strengere Vorgaben für die Stärkung der Cybersicherheit - also für den Schutz vor Angriffen auf das eigene Netzwerk und die Informationssicherheit. Grund ist das in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie (siehe unten). Betroffen sind größere und umsatzstarke Praxen und MVZ, die mindestens 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro ausweisen. Was in diesem Fall zu beachten ist, fasst eine neue PraxisInfo der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zusammen.
Die PraxisInfo „Neue Vorgaben für Cybersicherheit: Hinweise für betroffene Praxen und MVZ“ kann in der KBV-Infothek als barrierefreies PDF abgerufen werden.

