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Aktualisierung Anlage III (Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse) -Ausweitung der Facharztgruppen für Nummer 35 b (Alirocumab)

Mit Wirkung zum 12. Februar 2025 wird die Verordnungseinschränkung für den monoklonale Antikörper Alirocumab Nummer 35b, Anlage III Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL), um weitere spezialisierte Fachärzte ergänzt:

  • Fachärzte für Innere Medizin und Angiologie
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie
  • Kinder-Nephrologie oder Schwerpunkt Kinder-Kardiologie

Hintergrund
Seit der Zulassungserweiterung von Alirocumab im November 2023, können auch Kinder und Jugendliche mit heterozygoter familiärer Hypercholesterinämie (HeFH) im Alter von acht Jahren und älter behandelt werden. Daher sind die spezialisierten Fachärzte in der Anlage IIII Nummer 35 b ergänzt worden.

Den vollständigen G-BA-Beschluss finden Sie hier