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Förderungswürdige Leistungen - Neue Förderung für Endometriose und Mammographie

Mit Wirkung ab dem Quartal 1/2025 hat die KVN mit den niedersächsischen GKV-Verbänden eine Förderung von Behandlungsfällen der fachärztlichen Versorgung mit der Diagnose „Endometriose“ sowie der Mammographie (GOP 34270 EBM) im Rahmen der sogenannten „Förderungswürdigen Leistungen“ vereinbart. Der bisher auf die mittlerweile entdeckelte GOP 14220 EBM (Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung) entfallende Förderbetrag konnte im Rahmen der Verhandlungen entsprechend umgewidmet werden.

 

Beide neuen Förderungen erfolgen automatisch durch die KVN.

 

Zu Behandlungsfällen mit Diagnosen N80.* wird in der Abrechnung automatisch die GOP 99814 zugesetzt. Diese hat einen Richtwert von 4,70 Euro, welcher entsprechend erhöht bzw. abgesenkt wird, sofern das kassenseitig vereinbarte Fördervolumen unter- bzw. überschritten wird.

 

Die Förderung der GOP 34270 EBM erfolgt über einen Punktwertzuschlag zum Orientierungswert in Höhe eines Richtwerts von 0,9 Cent beziehungsweise 2,47 Euro je GOP. Analog zu den bisherigen über Punktwertzuschläge geförderten „Förderungswürdigen Leistungen“ erfolgt eine Quotierung oder Anhebung sofern das insgesamt für Punktwertzuschläge zur Verfügung stehende Fördervolumen über- bzw. unterschritten wird.