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Weiterbildung zum Zusatztitel „Suchtmedizin“
Die Fortbildung zur suchtmedizinischen Grundversorgung findet zu gleichen Teilen Online und in Präsenz statt - Kursteilnahme kann durch die KVN gefördert werden
Die Substitutionsbehandlung von Opioidabhängigen wird im Versorgungsalltag überwiegend von suchtmedizinisch weitergebildeten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt. Im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages hat die KVN einen stetigen Bedarf an Substitutionspraxen und begrüßt daher das Angebot der Arbeitsgemeinschaft Interdisziplinäre Medizin (AIM), die seit 1996 bundesweit medizinische Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte anbietet - darunter auch ein Seminar zur suchtmedizinischen Grundversorgung.
Die KVN fördert die Seminarteilnahme für Ärztinnen und Ärzte, die nach dem Seminar im Bereich der KV Niedersachsen erstmals eine Genehmigung zur substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger beantragen. Die KVN erstattet maximal 1.000 Euro der nachgewiesen Kursgebühren.
Das Angebot wird von der Ärztekammer Niedersachsen anerkannt, mit CME-Punkten zertifiziert. Inhaltlich und im Aufbau entspricht die Weiterbildung den Vorgaben aus dem Musterkursbuch der Bundesärztekammer und den Richtlinien der Musterweiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer Niedersachsen. Eine Online-Prüfung gibt es nicht, sondern eine Teilnahmebestätigung. Der Teilnahmenachweis führt in Kombination mit einer Kammerprüfung, die als kollegiales Gespräch gestaltet wird, zur Qualifikation für den Zusatztitel „Suchtmedizin“. Die Erlangung der Fachkunde Suchtmedizin berechtigt unmittelbar zur Teilnahme an der suchtmedizinischen Grundversorgung der Bevölkerung. Dies schließt auch Substitutionsbehandlungen in der ambulanten Praxis mit ein.
Die Veranstaltung findet in Kombination aus 50 Prozent Online- und 50 Prozent Präsenzseminar statt. Das Curriculum umfasst 50 Unterrichtseinheiten und ist zeitlich in zwei Module gegliedert. Beide Module finden an Wochenenden statt. Das Curriculum startet mit dem Präsenzmodul, das zweite Modul wird vollständig online über die ZOOM-Plattform der AIM durchgeführt. Beide Module starten jeweils am Freitagnachmittag und enden am Sonntagnachmittag.
Die Weiterbildung richtet sich an Ärzte der folgenden Fachrichtungen: Allgemeinmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Fachärzte anderer Fachrichtungen, die an der suchtmedizinischen Grundversorgung teilnehmen wollen.
Alle Infos zur Fortbildung finden Sie hier
Informationen zur Förderung durch die KVN unter: sonja.rossmann@kvn.de
AIM-Fortbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“
Termine:
- Modul 1 (25 UE) in Präsenz (MHH) 27. bis 29. Juni 2025
- Modul 2 (25 UE) in Online-Durchführung 26. bis 28. September 2025
25 CME-Punkte der Ärztekammer Niedersachsen pro Modul.