Pressemitteilung

KVN-Vertreterversammlung formuliert Voraussetzungen, die vor einem Rollout der elektronischen Patientenakte erfüllt sein müssen

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ePA erst bundesweit einführen nachdem Probleme behoben sind

 

Die geplante bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Mitte Februar – nach einer vierwöchigen Testphase in den Modellregionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen – ist vom Tisch. Nun visiert das Bundesgesundheitsministerium für den Rollout frühestens April an. Bis dahin sollen aufgetretene Probleme, unter anderem zur Datensicherheit, behoben werden.

 

„Der Schritt geht in die richtige Richtung. Die ePA darf erst dann flächendeckend an den Start gehen, wenn dadurch die Behandlungsabläufe in den Praxen nicht gestört werden und wenn die Sicherheit der Patientinnen- und Patientendaten gesichert ist“, “, sagte Dr. Kristina Spöhrer, Vorsitzende des Digitalisierungsausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), heute in Hannover.

 

„Der KVN-Digitalisierungsausschuss hat sich eingehend mit den ePA-Problemen in den Testregionen beschäftigt und ist zu dem Schluss gekommen, dass sich die Vertreterversammlung vor dem bundesweiten Rollout der ePA klar positionieren muss. Die ePA hat das Potential eine nützliche Ergänzung für die behandelnden Praxen zu sein. Alle Seiten können davon bestmöglich profitieren, wenn zum einen eine störungsfreie und einfach zu handhabende Integration der ePA im Behandlungskontext gegeben ist und die Datensicherheit gewährleistet ist“, so KVN-Vorständin Nicole Löhr.

 

Daher hat der KVN-Vorstand der Vertreterversammlung der KVN heute in Hannover eine Resolution vorgelegt, die von den Delegierten verabschiedet worden ist. Darin heißt es wörtlich: „Die Vertreterversammlung der KVN begrüßt den klarstellenden Beschluss der gematik, dass die ePA erst flächendeckend ausgerollt werden kann, wenn sie sich in den Modellregionen bewährt hat und die bekannten Sicherheitslücken geschlossen sind.

 

Um die breite Akzeptanz der ePA bei der Einführung und deren potentiellen Nutzen für Patienten und Praxen nicht zu gefärden, müssen vor einem bundesweiten Rollout weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  1. Nach Schließung der Sicherheitslücken sollten die Tests wie ursprünglich geplant auf freiwillige Praxen außerhalb der Modellregionen ausgeweitet werden. Ein verpflichtender Einsatz der ePA kann erst erfolgen, wenn alle Praxisverwaltungssysteme hinsichtlich deren Benutzerfreundlichkeit bewertet werden konnten.
  2. Die Betriebsstabilität des Gesamtsystems der TI muss zum Zeitpunkt der Einführung der ePA sichergestellt sein, da nur so eine erfolgreiche Einführung der ePA realisiert werden kann. Die Verantwortlichkeiten müssen geklärt und Ansprechpartner für die Arztpraxen kommuniziert sein.

 

Die Vertreterversammlung der KVN schließt sich der Forderung der KBV an, dass für die ePA von Minderjährigen von einem Opt-Out-Modell auf ein Opt-in-Modell umgestellt werden muss. Dies ist zwingend erforderlich, um Minderjährige vor möglichen späteren Nachteilen durch eine Dokumentation in der ePAzu schützen. Minderjährige selbst können nicht die Folgen einer Dokumentation abschätzen und damit nicht entsprechende Verantwortung übernehmen. Insbesondere aber in Konfliktsituationen der Erziehungsberechtigten ist die Ausübung des Widerspruchsrechtes kaum umsetzbar. Bei Uneinigkeit der Erziehungsberechtigten droht die Gefahr, dass es zu einer Nutzung der ePA kommt, die den Interessen der Minderjährigen zuwiderläuft.

 

Die Vertreterversammlung der KVN wird die Umsetzung der genannten unerlässlichen dieser unerlässlichen Voraussetzungen für eine sichere und praktikable Umsetzung der ePA genauestens beobachten und die Einführung der ePA in Niedersachsen begleiten.