Rundschreiben

Praxisführung

DMP-Patientenschulungen im Videoformat

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. November 2023 Regelungen für Patientenschulungen beschlossen, die im Rahmen von Disease-Management-Programmen (DMP) nun auch im Videoformat durchgeführt werden können. Der Beschluss ist am 9. März 2024 in Kraft getreten. Wir möchten Ihnen die Inhalte vorstellen und kurz auf das weitere Vorgehen eingehen.

 

Mit dem Beschluss sind Videoschulungen im Rahmen von DMP dauerhaft möglich. Dadurch soll Patientinnen und Patienten der Zugang zu Schulungen erleichtert und die Digitalisierung vorangetrieben werden. Der G-BA hat hierzu die DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) im Paragraf 4 Absatz 3 (Regelungen zu Schulungen) erweitert.

 

Im neuen Absatz 3a wird geregelt, dass Schulungen ganz oder teilweise (z. B. nur einzelne Module) per Video angeboten werden können. Das Schulungs-Curriculum muss beinhalten, welche Teile der Schulung für die Durchführung per Video geeignet sind, und Angaben zu den erforderlichen Kompetenzen der schulenden Leistungserbringer, zu strukturellen Anforderungen (z. B. Gruppengröße) sowie zu erforderlichen Maßnahmen des Qualitätsmanagements machen. Die Autoren der bestehenden DMP-Schulungen haben ihre Curricula entsprechend anzupassen.

 

Hinsichtlich der technischen Anforderungen gelten die allgemeinen Voraussetzungen für die Durchführung einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß Paragraf 365 Absatz 1 SGB V). Ausgenommen davon ist die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmenden an der Videoschulung. Hier sind die vorgenannten strukturellen Vorgaben im Curriculum der Schulungen zu beachten.

 

Für Schulungen, die sowohl im Videoformat als auch im Präsenzformat durchgeführt werden dürfen, muss mindestens ein Präsenzangebot für die jeweiligen Schulungsindikationen von dem schulenden Leistungserbringer vorgehalten werden. Darüber hinausgehende differenzierte Qualitätsanforderungen macht die DMP-A-RL nicht.

 

Praktische Umsetzung des G-BA Beschlusses
Für die praktische Umsetzung von Schulungen im Videoformat sind Abstimmungen mit den niedersächsischen Krankenkassen notwendig. Die Gespräche hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Wir informieren Sie, sobald die praktische Umsetzung des GBA-Beschlusses geklärt ist.