Rundschreiben

Praxisführung

Sozialversicherungsabkommen Krankenkasse​

Im Januar-Rundschreiben haben wir Sie über die Neufassung der Vereinbarung zur europäischen Krankenversichertenkarte informiert.

 

Bitte beachten Sie, dass:

  • die Patientenerklärung im Original sowie eine Kopie der EHIC/GHIC/PEB umgehend an die ausgewählte Krankenkasse zu senden sind
  • eine Kopie der Patientenerklärung in der Praxis verbleibt
  • Zweitkopien/Durchschläge 2 Jahre in der Praxis aufzubewahren sind
  • lediglich der Abrechnungsschein (Ersatzverfahrenschein) mit Unterschrift des Patienten wird mit der Quartalsabrechnung eingereicht

Ausführliche Informationen zur Auslandskrankenversicherung finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter www.kbv.de

Ansprechpartner ist Ihr Abrechnungsteam und/oder das Team Mitgliederservice des Abrechnungscenters, Telefon: 0511 380-4800, E-Mail: abrechnungscenter@kvn.de