Rundschreiben

Anpassung der Vergütungen für sozialpsychiatrische Behandlung von Kindern und Jugendlichen ab 1. Juli 2024
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Erhöhung der Kostenpauschalen der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung um die Veränderungsrate des Orientierungswertes für die Jahre 2019 bis 2024 um insgesamt 10,27 Prozent geeinigt.
Infolge der Anhebung beträgt die Pauschale beim 1. bis zum 350. Behandlungsfall ab dem 1. Juli 2024 pro Quartal 205,10 Euro (bisher 186 Euro), ab dem 351. Behandlungsfall 153,83 Euro (bisher 139,50 Euro).
Die Vergütung der Kostenpauschalen für die Jahre 2025, 2026 und 2027 werden jeweils zum 1. Januar um die Veränderungsrate des Orientierungswertes erhöht. Ab dem Jahr 2028 prüfen KBV und GKV-Spitzenverband jährlich, wie eine Anpassung der Kostenpauschalen erfolgt.
Die Vereinbarung über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen (Anlage 11 BMV-Ärzte) wurde entsprechend angepasst.