Rundschreiben

Praxisführung

Änderung der Anlage II (Lifestyle-Arzneimittel) der Arzneimittel-Richtlinie: Semaglutid​

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für einige Medizinprodukte der Anlage V die Verordnungsfähigkeit erstmalig befristet. Hintergrund sind regulatorische Erfordernisse durch das Europäische Medizinprodukterecht. Davon betroffen sind:

Arzneimittel-Richtlinie Anlage V - Befristung der Verordnungsfähigkeit

Die vollständigen G-BA Beschlüsse zur Anlage V finden Sie hier