Rundschreiben
Änderung der Anlage II (Lifestyle-Arzneimittel) der Arzneimittel-Richtlinie: Semaglutid
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für einige Medizinprodukte der Anlage V die Verordnungsfähigkeit erstmalig befristet. Hintergrund sind regulatorische Erfordernisse durch das Europäische Medizinprodukterecht. Davon betroffen sind:
Die vollständigen G-BA Beschlüsse zur Anlage V finden Sie hier