Rundschreiben

Praxisführung

Arzneimittel-Richtlinie Anlage V - Befristung der Verordnungsfähigkeit

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für einige Medizinprodukte der Anlage V die Verordnungsfähigkeit erstmalig befristet. Hintergrund sind regulatorische Erfordernisse durch das Europäische Medizinprodukterecht. Davon betroffen ist mit Wirkung vom 12. Juli 2024:

Produktbezeichnung Medizinisch notwendige Fälle Befristung der Verordnungsfähigkeit 
mosquito® med LäuseShampoo 10 Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung des Kopfhaares bei Kopflausbefall.

31. Dezember 2028

Den vollständigen G-BA Beschluss zur Anlage V finden Sie hier