Rundschreiben
Arzneimittel-Richtlinie Anlage V - Befristung der Verordnungsfähigkeit
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für einige Medizinprodukte der Anlage V die Verordnungsfähigkeit erstmalig befristet. Hintergrund sind regulatorische Erfordernisse durch das Europäische Medizinprodukterecht. Davon betroffen ist mit Wirkung vom 12. Juli 2024:
Produktbezeichnung | Medizinisch notwendige Fälle | Befristung der Verordnungsfähigkeit |
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mosquito® med LäuseShampoo 10 | Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung des Kopfhaares bei Kopflausbefall. |
31. Dezember 2028 |
Den vollständigen G-BA Beschluss zur Anlage V finden Sie hier