Rundschreiben

Praxisführung

Skyrizi® (Risankizumab) in einer weiteren Teilindikation als Praxisbesonderheit anerkannt

Skyrizi® (Wirkstoff: Risankizumab) wird ab dem 15. Juni 2023 in einem weiteren Anwendungsgebiet und ab dem ersten Behandlungsfall als Praxisbesonderheit anerkannt:

  • Erwachsene mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn, die auf ein Biologikum (TNF-α-Antagonist oder Integrin-Inhibitor oder Interleukin-Inhibitor) unzureichend angesprochen, das Ansprechen verloren oder diese nicht vertragen haben.

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Risankizumab ist durch in der Therapie mit Morbus Crohn erfahrene Ärztinnen und Ärzte vorgesehen. Bei Patientinnen und Patienten, die nach 24 Wochen keine Anzeichen eines therapeutischen Nutzens zeigen, ist ein Absetzen der Behandlung in Erwägung zu ziehen.

Die Praxisbesonderheit mit Geltungsbeginn ab 1. Juni 2020 im Anwendungsgebiet mit Zusatznutzen besteht fort:

  • Erwachsene Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die auf eine systemische Therapie unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben.

Weitere Anwendungsgebiete oder Patientengruppen sind hiervon nicht umfasst.

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.

Die Anerkennung als Praxisbesonderheit besteht nur solange AbbVie Skyrizi® in Deutschland vertreibt.

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