Rundschreiben

Ergänzende Hautkrebsvorsorgeuntersuchung der Hanseatische Krankenkasse (HEK): Änderung der Altersgrenze von 18 auf 15 Jahre; abrechenbar/gültig ab Januar 2025
Statt wie bisher ab einem Alter von 18 Jahren können künftig Versicherte der HEK bereits ab dem Alter von 15 Jahren diese ergänzende Vorsorgeuntersuchung (GOP 99214) in Anspruch nehmen. Zeitgleich kommen neue Teilnahme-/Einschreibeformulare zur Ausgabe an die Patienten zum Einsatz. Teilnehmende Praxen können diese mit Jahresbeginn per Download aus dem KVN-Portal beziehen oder sich optional mittels Bestellfax an den KVN-Zentralversand wenden.
Nachzulesen im KVN-Portal >> Rubrik „Verträge“ >> Suchbegriff „Hautkrebsvorsorge“ >> HEK