Rundschreiben

Praxisführung

Grippesaison 2025/2026 - Bedarfsmeldung und Verordnung der Grippeimpfstoffe​

Zur Gewährleistung einer adäquaten Produktionsplanung der Impfstoffhersteller sind für die Grippesaison 2025/2026 wie in den Vorjahren gesetzlich zwei Maßnahmen vorgesehen:

  • Eine Meldung des geplanten Bedarfes einer Praxis an Grippeimpfstoffen an die KVN bis zum 31. Dezember 2024. Diese Bedarfsmeldung ist noch keine Bestellung. Die Bedarfsmeldung erfolgt über eine Abfrage im KVN-Portal. Zu finden ist der Link „Bedarfsmeldung Grippeimpfstoff“ ab Dezember unter Grippesaison 2025/2026 in der Rubrik „News“.
  • Eine Vorbestellung/Verordnung der Grippeimpfstoffe für die Saison 2025/2026 über Muster 16 (Sprechstundenbedarf) bis möglichst Ende Januar 2025.

Bitte beachten Sie folgende Informationen bei Ihrer Bedarfsmeldung:

  • Nach aktuellem Stand ist gemäß Schutzimpfungsrichtlinie für alle Patienten ab 60 Jahren die Impfung ausschließlich mit einem Hochdosis-Impfstoff Die STIKO veröffentlichte jedoch erst kürzlich eine angepasste Empfehlung. Demnach ist für Personen ab 60 Jahren ab der Grippesaison 2025/2026 die Impfung mit einem Hochdosis-Impfstoff oder einem MF-59-adjuvantierten Impfstoff empfohlen. Die Aufnahme dieser Empfehlung in die Schutzimpfungsrichtlinie steht jedoch noch aus. Erst dann besteht ein Anspruch für GKV-Versicherte.
  • Aufgrund der kürzlich geänderten Vorgabe zur Nutzung von trivalenten statt quadrivalenten Grippeimpfstoffen, die sich in der Grippesaison 2025/2026 erstmals im ambulanten Bereich auswirken wird, können uns die pharmazeutischen Unternehmer derzeit noch nicht genug Informationen zu den künftig verfügbaren Präparaten mitteilen. Die Bedarfsmeldung erfolgt deshalb dieses Jahr aufgetrennt nach Impfstoffen für Personen ab einem Alter von 60 Jahren und für Personen mit einem Alter von unter 60 Jahren ohne Angabe konkreter Präparate. Wir gehen davon aus, dass zum Zeitpunkt der Bestellung im Januar 2025 alle notwendigen Informationen vorliegen und werden Sie im Verlauf auf unserer Webseite informieren.

Weitere Hinweise zur Grippeimpfstoffbestellung:

  • Sie können ab sofort Grippeimpfstoffe in der von Ihnen mutmaßlich benötigten Menge bei einer Apotheke Ihrer Wahl vorbestellen.
  • Bitte berücksichtigen Sie Veränderungen in der Zusammensetzung Ihrer Praxis/BAG und passen Sie Ihre Vorbestellung ggf. entsprechend an.
  • Verwenden Sie für die Vorbestellung bitte eine Sprechstundenbedarfsverordnung (SSB-Rezept Muster 16).
  • Umfangreichere Vorbestellungen sollten Sie auf mehrere Rezepte verteilen (z.B. 300 Impfdosen = ein Rezept mit 200 + ein Rezept mit 100 Impfdosen). So wird eine zeitnahe und mengengerechte Belieferung gewährleistet. Bitte bestellen Sie maximal 70 Impfdosen je Verordnungszeile und maximal 200 Impfdosen je Verordnungsblatt.
  • Bitte bedrucken Sie die Rezepte (Muster 16) zur Erstbestellung mit dem Hinweis „Erstbestellung für die Impfsaison 2025/2026“ und geben Sie die Verordnungen bis möglichst Ende Januar 2025 in einer Apotheke Ihrer Wahl ab.
  • Nachbestellungen sind in der Regel nicht im gleichen Umfang möglich wie bei der Erstbestellung, weil Hersteller ihre Produktionskapazitäten anhand der Erstbestellung ausrichten und der zeitaufwändige Herstellungsprozess kurzfristige Kapazitätserhöhungen nicht zulässt. Rezepte für mögliche Nachbestellungen sind mit dem Hinweis „Folgebestellung für die Impfsaison 2025/2026“ zu versehen. Bei Folgebestellungen ist ggf. mit einer Limitierung der Dosenanzahl zu rechnen.
  • Auch Apotheken können die Grippeimpfung anbieten. Klären Sie in Ihrem Umfeld, ob dieses Angebot möglicherweise Auswirkungen auf die Planung Ihrer Bestellmenge haben könnte.

Zudem wird Anfang Dezember ein Informationsschreiben von der KVN an die Praxen versendet. Zur Orientierung für die Praxen enthält das Schreiben die Abrechnungszahlen der vorausgegangenen Impfsaisons. Praxen, die kein Anschreiben erhalten haben, da sie in den vergangenen 3 Saisons keine Impfleistungen abgerechnet haben, können ebenfalls eine Bedarfsmeldung abgeben und Verordnungen ausstellen. Der mutmaßliche Bedarf sollte entsprechend vorsichtig geschätzt werden.