Rundschreiben

Aktualisierung der Arzneimittel-Richtlinie - VIIa: Biologika und Biosimilars
Mit Wirkung zum 11. Januar 2024 wird die Anlage VIIa „Biologika und Biosimilars“ der Arzneimittel-Richtlinie um weitere Biosimilars ergänzt. Die Änderungen werden kursiv dargestellt.

Hinweis zur Austauschbarkeit
Der Übersicht kann nicht entnommen werden, ob die in einer Zeile aufgeführten Arzneimittel in ihren zugelassenen Anwendungsgebieten übereinstimmen.
Die Anlage VIIa der Arzneimittel-Richtlinie finden Sie hier