Rund­schrei­ben

Praxisführung

Hin­weis zum eRe­zept: Kom­fort­si­gna­tur​

Für die Signa­tur des eRe­zepts emp­fiehlt die KVN die Ein­rich­tung der Kom­fort­si­gna­tur. Damit kön­nen Ärz­tin­nen und Ärzte über den Tag ver­teilt bis zu 250 Rezep­te und ande­re Doku­men­te mit ihrem eHBA per Maus­klick signie­ren. Dazu geben sie nur ein­mal die PIN ein.

 

So funk­tio­niert die Kom­fort­si­gna­tur:

  • Sie ste­cken zu Arbeits­be­ginn ihren eHBA in das Kar­ten­ter­mi­nal. Der eHBA ver­bleibt den Tag über in dem Kar­ten­ter­mi­nal, das an einem geschütz­ten Bereich der Pra­xis steht.
  • Das Kar­ten­ter­mi­nal mit dem gesteck­ten eHBA muss nicht am PC-​Arbeitsplatz der Ärz­tin oder des Arz­tes ste­hen oder bei Wech­sel des Behand­lungs­zim­mers mit­ge­führt wer­den. Dafür gibt es die soge­nann­te Remote-​Funktion. Sie ermög­licht es, dass die Ärz­tin/der Arzt von jedem Pra­xis­rech­ner aus eRe­zep­te per­sön­lich signie­ren kann. Dazu mel­det sich die Ärz­tin/der Arzt an dem PC, an dem er eRe­zep­te signie­ren möch­te, ein­mal mit sei­ner PIN an.
  • Die Ärz­tin/der Arzt kann so über den Tag ver­teilt bis zu 250 eRe­zep­te signie­ren – ohne für jedes Rezept die PIN ein­ge­ben zu müs­sen. Eine erneu­te Ein­ga­be der PIN ist erst nach 24 Stun­den erfor­der­lich oder, wenn inner­halb der 24 Stun­den mehr als 250 Rezep­te signiert wur­den.
  • Mit der Ent­nah­me des eHBA aus dem Lese­ge­rät wird die Kom­fort­si­gna­tur auto­ma­tisch been­det.

Die Kom­fort­si­gna­tur kann auch für ande­re Anwen­dun­gen wie die eAU oder den eArzt­brief genutzt wer­den.