Rundschreiben

Praxisführung

Sprechstundenbedarf - Import von Aspirin i. V. bis zum 30. Juni 2025 zulässig

Aufgrund des weiterhin bestehenden Lieferengpasses bzw. der festgestellten Nicht-Lieferfähigkeit des Arzneimittels Aspirin i. V. wurde mit den Landesverbänden der Krankenkassen vereinbart, dass vormals bis zum 31. Dezember 2023 befristete Regelung bis zum 30. Juni 2025 verlängert wird. Der Import ist damit nach Rückfrage der Apotheken bei den Großhändlern möglich, sofern eine orale Gabe nicht praktikabel ist.

 

Bitte nutzen Sie diese Importmöglichkeit weiterhin mit Augenmaß und beschaffen Sie nur tatsächlich verbrauchte Mengen um die notfallmäßige Versorgung der Versicherten zur Behandlung des akuten Herzinfarkts sicherzustellen. Für den Bedarf an Schmerzmitteln weichen Sie bitte auf andere Analgetika oder andere Darreichungsformen aus.