Rundschreiben

Praxisführung

Lieferengpässe - Versorgungsmangel für Salbutamol bekannt gegeben​

Nachdem Salbutamol-haltige Arzneimittel schon länger knapp waren, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aktuell einen Versorgungsmangel für Salbutamol-haltige Arzneimittel zur pulmonalen Anwendung im Bundesanzeiger offiziell gemacht. Die Bekanntmachung ermöglicht den zuständigen Landesbehörden, die Versorgungsmöglichkeiten zu flexibilisieren. Beispielsweise könnten auf Landesebene Importe in fremdsprachiger Aufmachung in Verkehr gebracht werden, die in Deutschland regulär nicht zugelassenen sind. Diese befristeten Maßnahmen sollen helfen, Apotheken das bürokratisch komplexe und zeitaufwändige Verfahren der Einzelimporte zu ersparen, um ein Rezept beliefern zu können.

  • Für die ärztliche Verordnung ändert sich durch derartige Importe nichts. Der Austausch in der Apotheke gegen ein wirkstoffgleiches Importarzneimittel erfolgt auf Grundlage der ursprünglichen Verordnung.

 

Bei Salbutamol-haltigen Arzneimitteln handelt es sich um Arzneimittel zur Vorbeugung oder Behandlung von Erkrankungen, die möglicherweise lebensbedrohliche Verläufe nehmen können. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung.

 

Als Gründe für die Nichtverfügbarkeit werden von Herstellerseite Produktionsprobleme, unzureichende Produktionskapazitäten bzw. eine erhöhte Nachfrage angegeben. Sobald eine bedarfsgerechte Verfügbarkeit wieder gewährleistet ist, wird die Ausnahmeermächtigung vom BMG wiederum mittels Bekanntmachung aufgehoben.

 

Zum Thema Lieferengpässe beachten Sie bitte auch unsere Hinweise und FAQ auf der Startseite der KVN Homepage

 

Informationen zum Austausch von Arzneimitteln in der Apotheke finden Sie hier

 

Die Bekanntmachung des Versorgungsmangels finden Sie hier